Eine Rechnung vom Schornsteinfeger kann je nach Heizungsart, Gebäude und Prüfauftrag deutlich unterschiedlich ausfallen. Ich zeige, welche Beträge 2026 realistisch sind, welche Leistungen gesetzlich geregelt werden und wo Sie freie Angebote vergleichen können.
Die wichtigsten Kosten auf einen Blick
- Gas- und Ölheizung: meist etwa 40 bis 70 Euro für regelmäßige Mess- und Kehrarbeiten.
- Holz- und Pelletheizung: häufig 80 bis 150 Euro, weil mehr Reinigungs- und Messaufwand anfällt.
- Feuerstättenschau: mindestens zweimal innerhalb von sieben Jahren, mit gesetzlich festgelegten Gebühren.
- Neue Heizung: Für Abnahme und Bescheid entstehen oft insgesamt etwa 100 bis 200 Euro.
- Steuer: Begünstigte Arbeitskosten können mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro, berücksichtigt werden.
Was kostet der Schornsteinfeger im normalen Betrieb
Für die regelmäßige Reinigung, Messung und Überprüfung einer Feuerstätte liegen die jährlichen Schornsteinfegerkosten häufig zwischen 40 und 150 Euro. Entscheidend sind der Brennstoff, die Zahl der Feuerstätten, die vorgeschriebenen Intervalle und der regionale Preis des beauftragten Betriebs.
| Heizungsart oder Nutzung | Typischer Richtwert | Wovon der Betrag abhängt |
|---|---|---|
| Gas- oder konventionelle Ölheizung | 40 bis 70 Euro | Messung, Abgasweg und Kehrumfang |
| Raumluftunabhängiger Öl- oder Gaskessel | 50 bis 90 Euro | zusätzliche Leitungen und Prüfstellen |
| Holz- oder Pelletheizung | 80 bis 150 Euro | mehr Ruß, Asche und häufigere Kehrungen |
| Gelegentlich genutzter Kaminofen | 30 bis 60 Euro je Kehrung | Nutzungshäufigkeit und Zugänglichkeit |
Diese Werte sind keine verbindliche Gebührenliste. Für laufende Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie einen zugelassenen Betrieb frei auswählen und Preise vergleichen. Ich würde dabei nicht nur auf den Endbetrag schauen, sondern prüfen, ob Anfahrt, Messung, Reinigung und Dokumentation bereits enthalten sind.
Eine reine Wärmepumpe ohne Feuerstätte benötigt in der Regel keine klassischen Kehr- und Messarbeiten. Bleibt im Haus jedoch ein Kaminofen bestehen, laufen dessen Prüf- und Reinigungspflichten unabhängig von der Wärmepumpe weiter.
Welche Gebühren gesetzlich festgelegt sind
Bei bestimmten Aufgaben handelt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hoheitlich. Dazu gehören unter anderem die Feuerstättenschau, der Feuerstättenbescheid und die Abnahme neu eingebauter oder wesentlich veränderter Feuerstätten. Diese Leistungen sind nicht frei verhandelbar.
Die Gebühren werden in Arbeitswerten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung berechnet. Der aktuelle Arbeitswert beträgt 1,40 Euro netto beziehungsweise rund 1,67 Euro inklusive Umsatzsteuer. Daraus ergeben sich beispielsweise folgende Grundbeträge:
| Leistung | Arbeitswerte | Ungefährer Bruttobetrag |
|---|---|---|
| Feuerstättenbescheid bis drei Feuerungsanlagen | 10,0 | ca. 16,70 Euro |
| Jede weitere Nutzungseinheit bei der Feuerstättenschau | 4,0 | ca. 6,70 Euro |
| Grundwert der Feuerstättenschau je Gebäude inklusive erster Nutzungseinheit | 11,7 | ca. 19,50 Euro |
| Zuschlag je Feuerstätte | 6,0 | ca. 10 Euro |
Die Feuerstättenschau findet mindestens zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Zwischen den beiden Terminen müssen mindestens drei, höchstens fünf Jahre liegen. Bei mehreren Wohnungen, mehreren Feuerstätten oder schwer zugänglichen Abgasanlagen steigt der Rechnungsbetrag entsprechend.
Warum die Feuerstättenschau oft teurer wirkt
Viele Eigentümer verwechseln die Feuerstättenschau mit einer normalen Kehrung. Bei der Schau wird jedoch die gesamte Anlage auf Betriebs- und Brandsicherheit geprüft, also beispielsweise die Feuerstätte, das Verbindungsstück, der Schornstein und die Abgasführung.
Ein einfaches Beispiel macht die Berechnung greifbarer. Bei einem Einfamilienhaus mit einer Nutzungseinheit, einem Heizkessel und einem Kaminofen entstehen nach den gesetzlichen Arbeitswerten bereits rund 39,50 Euro für die eigentliche Schau. Kommt ein Feuerstättenbescheid mit etwa 16,70 Euro hinzu, liegt dieser Teil der Rechnung bei ungefähr 56 Euro, bevor weitere Positionen berücksichtigt werden.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn ein Termin ohne sachlichen Grund nicht ermöglicht wird. Ein mehrfach angekündigter, aber verhinderter Zugang kann mit 15 Arbeitswerten berechnet werden. Auch Sondertermine außerhalb üblicher Zeiten verteuern die Leistung, an Sonn- und Feiertagen sogar mit einem Zuschlag von 100 Prozent.
Aus meiner Sicht lohnt es sich deshalb, den Zugang zu allen Heiz- und Prüfstellen vor dem Termin freizumachen. Das spart nicht nur Geld, sondern verhindert auch, dass eine eigentlich einfache Kontrolle auf einen zweiten Besuch verschoben werden muss.
Was bei einer neuen Heizung zusätzlich anfällt
Wer einen neuen Kaminofen, eine Pelletheizung oder einen anderen Verbrennungskessel einbaut, braucht vor der Inbetriebnahme meist eine Prüfung durch den Bezirksschornsteinfeger. Dabei wird kontrolliert, ob Feuerstätte, Schornstein, Verbrennungsluftversorgung und Abgasführung zusammenpassen.
Für Abnahme, Prüfung und einen neuen Feuerstättenbescheid sind etwa 100 bis 200 Euro ein realistischer Orientierungswert. Bei langen Abgasleitungen, mehreren Feuerstätten oder baulichen Besonderheiten kann die Summe höher ausfallen.
Ich empfehle, den Schornsteinfeger möglichst früh in die Planung einzubeziehen. Ein kurzer Termin vor dem Einbau kann klären, ob der vorhandene Schornstein geeignet ist und welche Abstände, Querschnitte oder Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Nachträgliche Änderungen am Abgassystem kosten fast immer mehr als eine frühe Prüfung.
Wichtig ist auch die Abstimmung mit dem Heizungsbauer. Wenn bei der Abnahme Mängel festgestellt werden und ein weiterer Ortstermin nötig wird, können zusätzliche Anfahrten und Prüfkosten entstehen.
Wo sich Preise vergleichen und Kosten senken lassen
Seit der Öffnung des Schornsteinfegerhandwerks können Eigentümer regelmäßige Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten bei einem anderen zugelassenen Betrieb beauftragen. Die hoheitlichen Aufgaben bleiben dagegen beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
- Mehrere Angebote einholen: Lassen Sie sich Kehrung, Messung, Anfahrt und Dokumentation getrennt ausweisen.
- Leistungsumfang vergleichen: Ein niedriger Grundpreis ist wenig hilfreich, wenn jede einzelne Messung zusätzlich berechnet wird.
- Heizungswartung vorher erledigen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Wartung möglichst vor dem Schornsteinfegertermin durchzuführen. So fallen Mängel oft beim ersten Besuch auf.
- Rechnung prüfen: Vergleichen Sie die Positionen mit dem Feuerstättenbescheid und den tatsächlich ausgeführten Arbeiten.
- Rechnung überweisen: Für steuerlich begünstigte Handwerkerleistungen ist eine Rechnung und unbare Zahlung erforderlich.
Nach § 35a Einkommensteuergesetz können 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten bis maximal 1.200 Euro als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Materialkosten zählen dabei nicht. Bei hoheitlichen Gebühren, etwa Teilen der Feuerstättenschau, sollte die steuerliche Behandlung im Einzelfall geprüft werden.
So planen Sie die Schornsteinfegerkosten verlässlich
Für eine brauchbare Kostenschätzung brauche ich in der Praxis nur wenige Angaben: Heizungsart, Anzahl der Feuerstätten, Zahl der Wohneinheiten, Nutzungshäufigkeit des Kamins und den letzten Feuerstättenbescheid. Mit diesen Informationen lässt sich meist schnell erkennen, ob eine Rechnung im üblichen Rahmen liegt.
Rechnen Sie bei einer normalen Gasheizung grob mit 40 bis 70 Euro pro Jahr, bei einer Holz- oder Pelletheizung eher mit 80 bis 150 Euro. Für Feuerstättenschau, Bescheid oder die Abnahme einer neuen Anlage kommen eigene Gebühren hinzu, die nicht mit der regelmäßigen Reinigung verwechselt werden sollten.
Am Ende entscheidet nicht der niedrigste Einzelpreis, sondern ein klarer Leistungsumfang. Wer die Intervalle aus dem Feuerstättenbescheid einhält, Termine zugänglich vorbereitet und freie Arbeiten vergleicht, kann die laufenden Ausgaben meist gut kontrollieren.